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Auftaktveranstaltung

2012 wird das Jahr der Honorarberatung

Rund 80 Honorar-Finanzberater bei Jahresauftakt der HonorarKonzept / Referenten aus Finanz- und Versicherungswirtschaft geben Ausblick auf 2012 / Honorarberatung als neues Leitsystem der Versicherungsbranche

Am Montag, 16. Januar 2012, kamen rund 80 Honorar-Finanzberater der HonorarKonzept GmbH in Frankfurt am Main zum Jahresauftakt zusammen. Im historischen Handelssaal der Wertpapierbörse referierten Geschäftsführer und geladene Experten zu Stand und Zukunft der Honorarberatung.

„Das bisherige Leitsystem der Versicherungsbranche – der Provisionsvertrieb – steht auf dem Prüfstand“, stellte Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, einleitend fest. „Das Provisionsmodell fokussiert nicht die Beratung, sondern den Verkauf.“ Derzeit streben zahlreiche internationale Gremien danach, diesen Konflikt zwischen Makler- und Kundeninteresse aufzulösen – darunter die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, der Internationale Verband der Versicherungsvermittler BIPAR und die Internationale Vereinigung der Versicherungs-Aufsichtsbehörden IAIS. Die europäische Kommission plant, ab 2014 ein europaweites Provisionsverbot für freie Finanzvermittler einzuführen. „Eine klare, transparente, nicht produktgetriebene Honorarberatung kristallisiert sich als neues Leitbild heraus“, ergänzt HonorarKonzept-Geschäftsführer Michael Mebesius. „Immer lautere Forderungen von Kunden und Politikern haben branchenweit starke Veränderungen ausgelöst. Sie betreffen die Geschäftsmodelle von Versicherungsvertretern, -maklern und Versicherungsgesellschaften gleichermaßen. Darauf müssen wir uns jetzt einstellen.“

Auch für Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer vom ITA - Institut für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH, steht das Jahr 2012 ganz im Zeichen der Transparenz. Neben verständlicher Beratung müssten dem Kunden künftig auch die Kosten von Finanzprodukten klar aufgezeigt werden. Laut Ortmann sollte dem Kunden nicht nur als Euro-Betrag ausgewiesen werden, was eine Versicherung kostet. Es käme zudem darauf an, die vollständigen Kosten, also auch die der Kapitalanlage, mit einzubeziehen. Denn anders als beim Kauf von Konsumgütern könne der Kunde bei Lebensversicherungen nicht einschätzen, welche Ablaufleistung angemessen oder sogar günstig ist. Hierauf verwies auch Uwe Schmidt, Leiter Vertriebsservice der HonorarKonzept GmbH. Er zeigte später am Tag die Vorteile einer Gesamtkostenquote für die Kundenberatung auf. Zurzeit bieten rund zehn Versicherer Tarife mit diesem Kostenausweis an.

Auftakt 2012

Dr. Burkhard Varnholt, CIO der Bank Sarasin & Cie AG, betonte die Chancen, die sich aus jeder Krise – so auch aus der jüngsten Finanzkrise – ergäben. Die Wahrnehmung des Finanzgeschehens ist oft sehr selektiv. Wer aber nach Varnholt das große Ganze betrachtet, kann in jeder Krise gute Chancen für seinen eigenen Arbeitsbereich ausmachen. Eine solche Chance sah Marco Habschick, Senior Berater bei evers & jung und Co-Autor der BMELV-Studie 2008/2009 „Anforderungen an Finanzvermittler“, in diesem Jahr für die Honorarberatung. Das herkömmliche Provisionsmodell hat seiner Meinung nach hinsichtlich der Beratungsqualität klare Grenzen. In der Honorarberatung ist die Höhe der Entlohnung unabhängig vom Beratungsergebnis. Der Makler wird bezahlt, egal, ob letztlich eine Versicherung vermittelt wird oder nicht. Die unabhängige Beratung führe ihrerseits zu besseren Finanzentscheidungen der Kunden – hierin liege der entscheidende Vorteil. Zwar sind sich Politiker und Vermittler laut Habschick über den richtigen Weg in die Honorarberatung noch nicht einig. Doch wird sie derzeit gleich auf drei Ebenen etabliert: die EU kämpft für die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Bundesregierung will ein Berufsbild Honorarberater schaffen und letztendlich fordern auch die Verbraucher nach der Finanzkrise eine transparentere Vermittlungspraxis.

Norbert Lamers, Geschäftsführer der Deutschen Makler Akademie (DMA), informierte abschließend über die Ende 2011 besiegelte Novellierung des Finanzanlage- und Vermögensanlagerechts. Die Neuregelungen werden ab 2013 zu neuen Berufszugangs- und Ausübungsregelungen für Makler nach § 34c Abs. 1 GewO (Anlageberatung) führen. Die DMA bietet den Maklern ein innovatives modular aufgebautes Seminarangebot zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.

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